BGH urteilt: Wenn ein Schüler kollabiert, hat ein (Sport-)Lehrer die Pflicht zur Ersten Hilfe – Notarzt rufen, reicht nicht!!
Schreibe deine Meinung zu diesem Beitrag via Facebook oder Twitter und füge den Hashtag #vorbildschule zu deiner Nachricht hinzu.
So sammeln sich nach und nach sämtliche Nachrichten unter diesem Schlagwort und du unterstützt mich dabei, diese Seite bekannter zu machen. Das ist doch eine tolle Win-Win-Situation!
Write a Reply or Comment