Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht ist auf dem Boden des Grundgesetzes möglich

auf vorbild-schule.de

Im Januar 2011 haben DITIB-Landesverband Hessen e.V. und Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland e.V. beim Hessischen Kultusministerium auf der Grundlage des Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes Anträge auf Einrichtung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in den staatlichen Schulen Hessens gestellt mit dem Ziel, als Kooperationspartner des Landes an der Erteilung eines solchen Religionsunterrichts mitwirken zu dürfen.

Kultusministerin Nicola Beer: „Die Prüfung der Anträge erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt durch das Hessische Kultusministerium. Im September 2011 hat das HKM zwei Gutachten-Aufträge erteilt, und zwar an die Islamwissenschaftler Dr. Levant Tezcan, Universität Tilburg, Niederlande in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Jörn Thielmann, Universität Erlangen zu DITIB und Prof. Dr. Jamal Malik, Universität Erfurt, zu Ahmadiyya. Gegenstand der Begutachtung war jeweils die Frage, ob die Antragsteller aus islamwissenschaftlicher Perspektive und in tatsächlicher Hinsicht als Religionsgemeinschaften im Sinne des Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes zu betrachten sind.

Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht ist auf dem Boden des Grundgesetzes möglich

Write a Reply or Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Unterschrift Anne

Inspirierendes Zitat*

* = Darf gerne kopiert, verwendet und geteilt werden :-)

Zitat Schule
Zitat teilen