Grundlagen für Inklusion gelegt

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Mit dem am 1. August 2011 in Kraft getretenen Schulgesetz wurde in Hessen die rechtliche Grundlage für die Inklusion geschaffen. „Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, mehr Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule zu fördern“, sagte Kultusministerin Dorothea Henzler. Inklusion lasse sich aber nicht von heute auf morgen umsetzen, „sondern bedarf einer intensiven Vorbereitung, die nur gemeinsam mit den Schulen, den Schulträgern, dem Sozialministerium und den betroffenen Verbänden gelingen kann.“ Eine Expertengruppe arbeite derzeit an einem Konzept, das für das Schuljahr 2012/13 die Umsetzung der schulgesetzlichen Neuerungen schrittweise und behutsam angehe. Hessen fange aber nicht bei Null an. „Mit 571,6 Lehrerstellen werden derzeit bereits 4.363 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht an der allgemeinen Schule gefördert. Das sind so viele wie noch nie“, so die Ministerin.

Grundlagen für Inklusion gelegt

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