Am 01. August 2011 sind mit dem Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes und des Hessischen Personalvertretungsgesetzes die in wesentlichen Teilen neugefassten Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes zur Sonderpädagogischen Förderung in Kraft getreten. Die Erarbeitung der neuen Rechtsverordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung (VOSB) dauert aufgrund der sehr umfangreichen Anhörungen und deren Auswertung noch an und wird voraussichtlich bis zum Ende des Quartals vorliegen.
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