Rechtschreibschwäche: Negativer Hinweis darf in Abi-Zeugnis stehen

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Ein bayerischer Abiturient klagte, weil die Schule im Abschlusszeugnis seine Rechtschreibschwäche vermerkt hatte. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Der Hinweis bleibt.

Rechtschreibschwäche: Negativer Hinweis darf in Abi-Zeugnis stehen

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