Die Abi-Fragen vorher kennen, das wär’s doch. Mittels Informationsfreiheitsgesetz will sich ein Schüler die Prüfungsfragen vorab schicken lassen. Das Ministerium spielt auf Zeit – und bietet alte Aufgaben an.
Verweis auf Informationsfreiheit: Schüler verlangt Freigabe der Abi-Aufgaben – vor der Prüfung
* = Darf gerne kopiert, verwendet und geteilt werden :-)
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